Unseriöser Welpenhandel:

Tatort ins Ausland verschoben

Am 1. Februar tritt die revidierte Tierschutzverordnung in Kraft. Mit der 15-Wochen-Regel passt sich die Schweiz der EU an, um den Tierschutz zu stärken und den unseriösen Welpenhandel einzudämmen. Doch sie schiesst am Ziel vorbei: Die Übergabe der Tiere wird auf ennet der Grenze verschoben, was der Welpenmafia in die Hände spielt.

Ab dem 1. Februar 2025 wird der gewerbsmässige Import von Hunden unter 15 Wochen verboten. Dies gilt auch für Privatpersonen, wenn sie ausländische Welpen in der Schweiz verkaufen oder weitergeben wollen. Weil hierzulande aber gewisse Rassen rar sind oder gar nicht gezüchtet werden, sollen Privatpersonen dennoch jüngere Welpen für den Eigenbesitz importieren können, sofern sie diese im Ausland selbst abholen. Der Bund spricht von «verantwortungsvollem Kauf», weil sehr junge, noch krankheitsanfällige Welpen nicht mehr massenhaft quer durch Europa gekarrt werden sollen – was aus Tierschutzsicht sehr zu begrüssen ist.


Riesiges Schlupfloch für unseriösen Handel
Doch der Schuss wird nach hinten losgehen. Im Verordnungsentwurf war für solche Privatimporte eine Nachweispflicht vorgesehen, dass der Welpe aus einer seriösen Zucht stammt. Leider musste der Bund zurückkrebsen und hat diese Auflage im Rahmen der Vernehmlassung wieder gestrichen. Künftig werden die jungen Welpen einfach vermehrt auf einem Parkplatz ennet der Grenze von Schlepperbanden übergeben. Ein Vorgehen, das bereits heute praktiziert wird.

Welpenmafia profitiert vom neuen Gesetz
Von dieser Regelung kann der unseriöse Welpenhandel gar profitieren. Denn Privatpersonen, die einen Welpen selber importieren, haben auch den Einfuhrzoll zu begleichen. Zudem müssen die Hunde nicht mehr im europäischen Tierhandels-System TRACES registriert werden. Die Hundemafia spart aber nicht nur Kosten und Aufwand. Die Gefahr, von der Schweizer Justiz für gesetzeswidrige Praktiken oder gefälschte Papiere belangt zu werden, entfällt ebenfalls.

Problem ins Ausland verschoben
Mit dieser Regelung wird der skrupellose Welpenhandel nicht gestoppt. Stattdessen schiebt der Bund die Verantwortung an die Behörden ennet der Grenze ab. Dass diese dem illegalen Welpenhandel auch kaum Herr werden, zeigen unter anderem Medienberichte aus Deutschland, etwa wenn ganze Transporter voller illegal importierter Welpen aus Osteuropa beschlagnahmt werden.

Mehr Ressourcen und Verschärfungen nötig
Nadja Brodmann vom Zürcher Tierschutz bedauert, dass die Nachweispflicht gestrichen wurde: «Die Veterinärämter bräuchten mehr personelle und finanzielle Mittel, um die Zuchtstätten der Welpen überprüfen und Verstösse ahnden zu können.» Zudem fordert Brodmann eine Verschärfung der Tierseuchenverordnung. Sie soll verhindern, dass bei der Registrierung von Hunden in der nationalen Datenbank Amicus im Feld «Tierhalter bei Geburt / Import» einfach «unbekannt» eingetragen werden kann, sodass die Herkunft nicht mehr eruierbar ist. «Mit Samthandschuhen ist dem skrupellosen Welpenhandel nicht beizukommen», so Brodmann. «Es braucht Nägel mit Köpfen.»

(Quelle Zürcher Tierschutz 25.01.25)

Stellungsnahme Heitiere-Schweiz.

Leider werden Hunde, und Welpen sogar von Tierschutzorganisationen selber im grossen Stiel in die Schweiz importiert.
Oder von sogenannten Pflegefamilien nahe der Schweizer Grenze abgeholt.
Die vergabe von Trace Nummern wurden zu wenig kontrolliert.
Beim Import werden Die nötigen Formulare zur Einfuhr in die Schweiz einfach angepasst.

Ernst Krüsi (Heimtiere-Schweiz)

Im Kampf gegen den illegalen Hundeimport.
Neue gesetzliche Bestimmungen zur Einfuhr von Hunden in die Schweiz.

Der Import von Hunden aus dem Ausland boomt mehr als denn je. 48`570 Hunde wurden im letzten Jahr allein in der Schweiz neu registriert. Davon wurden 46.5% (über 22`000 Hunde!) aus dem Ausland importiert. Es ist anzunehmen, dass ein grosser Teil der importierten Hunde jedoch unter illegalen und tierschutzwidrigen Bedingungen gezüchtet, transportiert und eingeführt wurden. Welpen werden unter misslichen Umständen in Massen produziert und von angeblichen Züchtern für Spottpreise ins Ausland verkauft. Viel zu jung werden sie ihren Müttern entrissen und einem hohen Gesundheitsrisiko ausgesetzt.

Unter vermeintlichen Tierschutz-Hintergründen werden schlecht sozialisierte und teilweise kranke Strassenhunde eingefangen und ins Ausland transportiert. Viele davon wechseln danach mehrmals ihre Besitzer, bevor sie erneut als schwer vermittelbar in einem einheimischen Tierheim enden. Andere müssen aufgrund ihrer Erkrankungen lenbenslang behandelt oder erlöst werden und stellen eine Ansteckungsgefahr für Mensch und Tier dar. Zudem bietet das Einführen dieser Hunde jedoch keinerlei Hilfe zur Lösung des eigentlichen Problems der Überpopulation von Strassenhunden im Herkunftsland. Mittels oben genannden Beispielen werden Millionengeschäfte gemacht, welche zudem seriös arbeitende Tierschutzorganisationen, die sich für die nachhaltige Lösung der Problematik vor Ort einsetzen, in ein schlechtes Licht führen.

Um zukünftige Hundebesitzer vor Täuschungen zu bewahren, Tierleid zu verhindern und die Gefahr der Einschleppung von lebensbedrohlichen Tierseuchen wie der Tollwut zu minimieren, wurden neben den bereits geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur Einfuhr von Tieren ab dem 29.12.2014 weitere gesetztliche Massnahmen eingeführt: Gegen Tollwut ungeimpfte Jungtiere in einem Alter von bis zu 12 Wochen dürfen nur noch ungeimpft in die Schweiz eingeführt werden, wenn sie ihre Mutter begleiten und sie vor der Geburt ihrer Welpen gegen Tollwut geimpft wurde. Andernfalls muss der Halter eine schriftliche Erklärung mitführen, die bescheinigt, dass die Welpen vom Zeitpunkt ihrer Geburt nie mit wildlebenden Tieren in Kontakt gekommen sind.Dies gilt auch für ältere Welpen, welche bereits gegen Tollwut geimpft, jedoch die Wartezeit von 21 Tagen nach Impfdatum noch nicht abgelaufen ist.

Welpen, welche aus einem Tollwut-Risikoland ( zB Ukraine, Mazedonien, Ägypten, Albanien, Kosovo, Serbien, Türkei, etc.) eingeführt werden, müssen mindestens 21 Tage vor geplanter Einreise eine Bewilligung beim Bundesamt für Veterinärwesen beantragen. Zudem müssen diese Tiere nach einer Wartefrist von 30 Tagen mittels Bluttest einer Tollwuttiterbestimmung unterzogen werden. Bei genügend hohem Titer müssen weitere 3 Monate Wartefrist bis zur Einreise abgewartet werden. Somit können keine Hunde unter 7 Monaten aus einem Tollwut-Risikoland eingeführt werden. Weiter gilt nach wie vor, dass die Einfuhr von Welpen unter dem Alter von 56 Tagen (8 Wochen) ohne Begleitung ihres Muttertieres, sowie von coupierten Hunden, VERBOTEN ist.
DEUTSCHLAND: Neu dürfen nur korrekt gegen Tollwut geimpfte Welpen ab einem Alter von frühestens 15 Wochen nach Deutschland einreisen (Ein- und Durchfuhr)!

Einfuhr zu nicht erwerbsmässigen Zwecken:
Wer ein Heimtier ohne Handelsbewilligung und TRACES-Registrierung einführt, darf dies nur, wenn das Tier nicht Gegenstand einer Eigentumspbertragung ist. Es darf ein Heimtier im Auftrag eines Besitzers eingeführt werden (zB. Über Flugpaten). Dann jedoch nur mit schriftlicher Ermächtigung des Besitzers. Pro Person dürfen weiterhin nur 5 Tiere eingeführt werden.

Das Einführen eines Heimtieres zu privaten Zwecken muss verzollt werden und ist mehrwertsteuerpflichtig.

Quelle Die Schweizerische Tierärztliche
Vereinigung für Tierschutz STVT AVSPA